Law



Forgot your password?

Gintaras Goda

Vilniaus universiteto Teisės fakulteto
Baudžiamosios justicijos katedros docentas
socialinių mokslų daktaras
Saulėtekio al. 9, I rūmai, LT-00117 Vilnius
Tel. (+370 5) 2 36 61 74
El. paštas: g.goda@lat.lt

Zusammenfassung

Der Aufsatz analysiert die Urteile des litauischen Verfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit der Normen der litauischen Strafprozessordnung. Die Rechtsprechung des litauischen Verfassungsgerichtes wird im Artikel in 3 Perioden geteilt. Der Autor bezeichnetet die Rechtsprechung von Jahren 1993–1997 als ganz einfach – die Motiven sind kurz und wissenschaftlich wenig interessant. Die Rechtspre-Rechtsprechung von Jahren 1999–2002 nach Ansicht des Autors ist hat die großere Bedeutung für die Entwicklung des Strafprozessrechts in Litauen – in diese Rechtsprechung sind das Verhältnisse zwischen wichtigen Instituten der litauischen Strafprozessordnung und die Bestimmungen der litauischen Verfassung analysiert. Die Rechtsprechung von Jahren 2006–2008 nach Inkrafttreten von der neuen StPO ist als sehr wichtige für Strafprozessrecht und Strafprozesslehre zu bewerten. In drei Urteilen hat das Verfassungsgericht verfassungsrechtliche Grundsätze des Strafverfahrens bestimmt.
Nach der Meinung des Autors ist nicht nur die Rechtsprechung des litauischen Verfassungsgerichtes für die Strafprozesslehre wichtig – die Strafprozesslehre hilft die Urteile des Verfassungsgerichtes richtig zu begründen. Die Anwendung der wissenschaftlichen Kenntnisse stärkt die Überzeugungskraft der Urteile. Im Aufsatz sind die Perspektiven der Lösung noch zu erwartenden Verfassungsbeschwerde von der Plenarkammer für die Strafsachen des Obersten Gerichts Litauen analysiert. Der Autor äußert die Meinung dass in diesem Fall die Reinterpretierung der Rechtsprechung nicht zu vermeiden ist.