Gintaras Goda
Vilniaus universiteto Teisės fakulteto
Baudžiamosios justicijos katedros docentas
socialinių mokslų daktaras
Saulėtekio al. 9, I rūmai, LT-10222 Vilnius
Tel. (+370 5) 2 36 61 74
El. paštas: g.goda@lat.lt
Zusammenfassung
In Litauen werden die Stimmen läuter für die Anwendung eines Polygraphen (des Lügendetektors) als Beweismittel im Strafprozess. In einigen Strafurteilen werden schon polygraphische Tests sogar als Beweise bewertet, obwohl nach dem geltenden litauischen Recht das nicht möglich ist. Die Vorschläge das Polygraph in litauischer StPO als Beweismittel verankern sind abzulehnen. Das deutsche Urteil des Bundesgerichthofs vom 17. Dezember 1998 ist auch für Litauen aktuell. Das Bundesgerichthof hat den Polygraphen als ungeeignetes Beweismittel bezeichnet. In Litauen sind keine objektiven Gründe über die bessere Zuverlässigkeit der polygraphischen Untersuchungen zu sprechen. Behauptungen der polnischen Autoren über die erfolgreiche Anwendung von den polygraphischen Tests für den Ausschluss der falsch verdächtigten Personen überzeugen nicht. Die Drohung die Überprüfung der Aussage mit Hilfe eines Lügendetektors durchzuführen ist als die Verletzung des nemo tenetur Prinzips zu bewerten.