Law



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Vladimir Kosatyj

Vilniaus universiteto Teisės fakulteto
Viešosios teisės katedros doktorantas
Saulėtekio al. 9, i rūmai, lT-10222 Vilnius
Tel. (+370 5) 2 36 61 75
El. paštas: v.kosatyj@gmail.com

Zusammenfassung

Im artikel werden die Errichtungsmodelle von verschiedenen Prioritäten der sozialen Gruppen, die in den verschiedenen Geschichtsetappen anwendbar waren, behandelt. Der Verzicht auf die Konzeption der Staatseinigkeit und die Anerkennung, dass der Staat aus den verschiedenen Gruppen mit eigenen Interessen besteht, stellt die Frage, wie man das Problem der Prioritätskollision lösen kann. Die Modellswahl hat den Einfluss auf die Gestaltung des konkreten Rechtssystems.
In der Stammesgesellschaft war das Hauptmodell der lösung der Prioritätenkollisionen die Kompromissanregung. Da für die Überlebung solcher Gesellschaften der Beitrag des jeden ihren Mitgliedes wichtig war, haben sie die auf der sozialen Kraft begründete Streitslösung vermeiden. In der antike haben die Interessen der sozialen Gruppen eine größere Bedeutung und gemäß das Modell der dominierenden Kraft bekommen. In solchen Gesellschaften waren die Prioritäten der dominierenden Gruppe im rechtssystem errichtet. Das setzt die Situation des dauernden Kampfs voraus. In X–XII Jh. hat sich im Westeuropa das Modell des Pluralismus der Rechtssysteme verbreitet. Verschiedene soziale Gruppen haben die eigenen Rechtssysteme, in deren der Schutz von eigenen Interessen und Prioritäten vorgesehen wurde. In der Neuzeit wird das Modell des Rechtsstaats gestaltet. Seine Grundlage besteht aus dem Prinzip der Herrschaft des Rechts, dem Prinzip der Gewaltenteilung und der anerkennung der grundlegenden Menschenrechte.