Giedrė Lastauskienė
Vilniaus universiteto Teisės fakulteto
Viešosios teisės katedros docentė
socialinių mokslų daktarė
Saulėtekio al. 9, i rūmai, lT-10222 Vilnius
Tel. (+370 5) 236 61 75
El. paštas: Giedre.lastauskiene@tf.vu.lt
Zusammenfassung
Heutzutage ist es erforderlich zu klären, welche Methoden einen richtigen Uurteilsspruch ermöglichen, aber auch zu keiner subjektiven und unberechenbaren rechtlichen Qualifikation führen. Eine solche Methode wäre die formale Logik. Der Sinn der klassischen Logik veränderte sich seit Mitte des XX Jahrhunderts. Die klassische Logik als Llehre von Prinzipien der Denkweise verwandelte sich in Lehre von Diskursformen. Ttrotz solcher Ttendenzen spielt die formale Logik in rechtlicher Qualifikation weiterhin eine bedeutsame Rrolle. Der Begriff rechtliche Qualifikation kann als Prozess der Aanwendung von allgemeingültigen Rechtsregeln in individuellen Fällen und der Schaffung individueller Rrechtsregeln definiert werden, der aus den folgenden Phasen besteht: 1) Analyse der Sachlage, 2) Auswahl den Umständen entsprechender allgemeingültiger Rrechtsregel sowie Analyse ihres Inhaltes und ihrer Rechtskraft, 3) individuelle Urteilsfällung. In der ersten Phase werden die für einen konkreten Fall wichtige Ttatsachen festgestellt und bewiesen. Gemäß den Prinzipien der Logik können wir die Tatsachen in zwei Gruppen gliedern: Tatsachen, die deskriptiv festgestellt werden und Tatsachen, die vergleichend festgestellt werden. Das Beweisverfahren erfolgt entweder direkt oder durch Anwendung bzw. Verneigung der Tatsachen vermutungen. Das Beweisverfahren zielt sowohl auf die Feststellung der tatsächlichen Wirklichkeit als auch auf die Überzeugungskraft. Das Überzeugen resultiert aus der rechtlichen argumentation. Dies ist auch als ein logischer Prozess zu betrachten. In der zweiten Phase der rechtlichen Qualifikation wird die allgemeingültige Rechtsregel gemäß dem juristischen Kontext decodiert sowie ihr Inhalt und ihre Rechtskraft festgestellt. In dieser Phase gewinnt die deontische Logik an großer Bedeutung. Wir unterscheiden zwei aspekte der analyse einer Rechtsregel: 1) Rechtsnorm als eine formale Regel (d.h. Rechtsnorm in Bezug auf formale Logik) und 2) bestimmte Kriterien, nach denen die allgemeine Regel als eine verbindliche Rechtsregel gellten könnte. Dadurch haben wir Möglichkeit, viele Fragen zu klären, die für rechtliche Qualifikation wesentlich sind. In der dritten Phase wird der konkrete Fall gemäß der allgemeingültigen Rechtsregel rechtlich beurteilt und dadurch eine individuelle Rechtsregel entwickelt. In diesem Fall ist Syllogismus, ein Verfahren der logischen Analyse, anzuwenden. Das Syllogismus erfolgt nach einem bestimmten logischen Schema: zwei Prämissen führen zu einer Konklusion. Gemäß diesem Schema ist jeder konkrete Fall zu analysieren und rechtlich zu qualifizieren. Der juristische Syllogismus drückt das Wesen der rechtlichen Qualifikation aus und ist im allgemeinen Gebrauch. Die Schwierigkeiten treten jedoch oft bei der Feststellung des Inhalts der allgemeingültigen Rechtsregel (d.h. der ersten Prämisse) auf. Der Syllogismus ist auch unbrauchbar in den Fällen, wobei der Konflikt zwischen den echtsregeln nicht durch allgemeine Kollisionsnormen zu lösen ist, oder es einen Konflikt zwischen den Kollisionsnormen gibt. Der Gebrauch von Syllogismus ist ebenfalls kompliziert in den Fällen, wobei Gesetzlücken auftreten, insbesondere, wenn kein analogisches Gesetzt zur Verfügung steht.